Aufgepasst: Die Maskenpflicht fällt in Teilen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat angekündigt, dass ab Montag, 1. November 2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Teilen entfallen wird.

Selbstverständlich kann die Maske weiterhin freiwillig getragen werden.

 

Folgende Regelungen gelten ab 01.11.2021 an der ANS:

Folgende Regelungen gelten ab 01.11.2021 an der ANS:

  • Es herrscht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
    • auf dem Schulhof,
    • für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonst an Schulen tätige Personen
      innerhalb des Unterrichtsraumes am eigenen Sitzplatz,
    • bei Sitzungen der Schülervertretungen und der schulrechtlich vorgesehenen Gremien am Sitzplatz,
    • für Eltern am eigenen Sitzplatz in Elternversammlungen sowie in Sitzungen der
      Elternvertretungen und der schulrechtlich vorgesehenen Gremien am Sitzplatz.
  • In den folgenden Bereichen muss die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) weiterhin getragen werden:
    • auf allen Gängen, in der Pausenhalle und sonstigen Begegngungsfächen der ANS,
    • in den Unterrichts- und sonstigen Schulräumen, sofern man nicht auf seinem Sitzplatz sitzt,
    • im gesamten Bereich der Mensa, sofern man nicht auf einem Sitzplatz sitzt.

Die Testpflicht (zweimal wöchentlich) für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bleibt bestehen. Sollte es in einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, gelten für diese Lerngruppe für fünf Tage eine Pflicht zum täglichen Selbsttest sowie unverzüglich die Maskenpflicht auch wieder im Unterricht am Sitzplatz.

 

Die entsprechenden Mitteilungen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2021/10_Oktober/211029_maskenpflicht_schulen.html und https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html.