Die Schulordnung der ANS


Unsere Schulordnung orientiert sich an unserem Motto „Gemeinschaft trägt“.

 

1. Wir wollen so zusammenle­ben, dass sich an unserer Schule alle wohl­fühlen kön­nen. Wir nehmen Rücksicht aufeinander. Wir gehen freundlich, wertschätzend und respektvoll miteinan­der um und achten darauf, dass niemand ausgegrenzt wird.

 

2. Wir be­handeln eigenes und fremdes Eigentum sorgfältig.

 

3. Sauberkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass wir uns in der Schule wohlfühlen. Wir sind für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mitverantwortlich. Deshalb sollte jede/r bereit sein, Schmutz wegzuräu­men, auch wenn sie/er ihn nicht selbst verursacht hat.

 

4. Falls die jeweilige Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht anwesend ist, hat die Klassensprecherin/der Klassensprecher die Aufgabe, dies im Sekretariat zu melden.

 

5. Gefährliche Gegen­stände las­sen wir zu Hause. Ballspiele sind nur mit weichen Bällen und nicht im inneren Kreisbereich erlaubt. Schneeballwerfen, Zweirad und E-Skooter fah­ren ist auf dem Schulgelände und im Gebäude nicht erlaubt.

 

6. Zum Schulhof gehören der Spielplatz und der umzäunte Bereich. Während der Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof, in der Mensa und in der Pausenhalle aufhalten, ab Klassenstufe 11 dürfen sie auch in den Klassenräumen bleiben.

 

Aus pädagogischen Gründen kann es in Einzelfällen Ausnahmen geben. In Wechselpausen und in Regenpausen halten sich die Schülerin­nen und Schü­ler im Gebäude auf.

 

7. Bis zum Unterrichtsende dürfen die Schülerinnen und Schüler das Gebäude und den Schulhof nur mit be­sonderer Erlaub­nis einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen. Ausgenommen sind die Oberstufenschülerinnen und -schüler, die bereits volljährig sind oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Der schulische Versicherungsschutz entfällt dann.

 

8. Digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht und genutzt werden. Der Einsatz im Unterricht liegt in der Verantwortlichkeit der Lehrkraft. Während der Klassenarbeiten und Prüfungen sind nur die zugelassenen Hilfsmittel erlaubt. Ausnahmen werden von der jeweiligen Lehrkraft genehmigt. Eine unerlaubte Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. 

Die Pausen dienen der Erholung!

Die Nutzung der digitalen Endgeräte wollen wir in diesem Zeitraum auf das Notwendigste reduzieren.

 

9. Alle von den Schülerinnen und Schüler mitgeführten Geräte, die der Ton-, Bild- oder Datenaufzeichnung, Wiedergabe oder dem Austausch derselben dienen, sind während der regulären Schulzeit oder auf dem Schulgelände grundsätzlich stummzuschalten. Es ist nicht gestattet Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Begründete Ausnahmefälle der Nutzung bedürfen der Genehmigung der Lehrkraft oder einer an der Schule beschäftigten Person.

 

10. Ordnungen für andere Teilbereiche der Schule oder des Schullebens sind Teil der Schulordnung (z.B. Mensaordnung).

 

Stand 19.12.2022

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