Aufgepasst: Die Maskenpflicht kommt zurück

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat angekündigt, dass ab Montag, 22. November 2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wieder eingeführt wird. Bis dahin appelliert die Bildungsministerin Karin Prien dringend bereits ab sofort die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Folgende Regelungen gelten ab 22.11.2021 an der ANS:

In den folgenden Bereichen muss die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden:
  • im gesamten Schulgebäude, also auf allen Gängen, in der Pausenhalle und sonstigen Begegnungsflächen der ANS,
  • in den Unterrichts- und sonstigen Schulräumen sowie auch auf dem eigenen Sitzplatz,
  • im gesamten Bereich der Mensa, sofern man nicht auf einem Sitzplatz sitzt.
Es herrscht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auf dem Schulhof.

Die Testpflicht (zweimal wöchentlich) für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bleibt bestehen. Neu ist, dass die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, sich in der

Schule zu testen, wahrnehmen SOLLEN. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten. Sollte es in einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, gelten für diese Lerngruppe für fünf Tage eine Pflicht zum täglichen Selbsttest.

 

Die entsprechende Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/2021/November_2021/III_maskenpflicht.html.

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1711_Maskenpflicht ab 22.11.2021.pdf
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