Aufgepasst: Informationen für die Woche vom 03.05.-07.05.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der ANS,

 

wir möchten Sie und euch über die neuesten Aktualisierungen hinsichtlich des Unterrichts in der Woche vom 03.05.2021-07.05.2021 informieren.

 

Entsprechend der Pressemitteilung des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie des Bildungsministeriums des Landes Schleswig-Holstein gelten folgende Regelungen für die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg und somit für die ANS:

 

  • Die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg wechseln in den Wechselunterricht.
  • Die Jahrgänge 5-12 erhalten Unterricht in der Schule in Präsenz im Wechselunterricht. Selbstverständlich werden dabei die Hygiene- und Abstandsregeln entsprechend des Infektionsschutzes weiterhin eingehalten.
  • Der Unterricht findet entsprechend des Stundenplans (1.-6. Stunde) statt.
  • Der Unterricht findet wieder in den ursprünglichen Klassenräumen statt.
  • Der Sportunterricht wird im Freien unter den geltenden Corona-Auflagen durchgeführt.
  • Sollte in der ersten Stunde, in der die Schülerinnen und Schüler ihren Unterrichtsbeginn haben werden, Kursunterricht stattfinden, sollen sie zuerst in ihre Klassenräume gehen. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer übernimmt die Aufsicht bei den obligatorischen Selbsttests. Danach gehen die Kurse in ihre jeweiligen Kursräume.
  • Klassenarbeiten, Klausuren, Leistungsnachweise und Prüfungen finden wie geplant unter Einhaltung der Hygieneregeln statt.

Weiterhin gilt, dass der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft ist. Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule.
  2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
  3. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.

Aktuelle Informationen geben wir Ihnen und euch, liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler der ANS, so schnell wie möglich auf der Homepage weiter.


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_Anlage_01_Einverständniserklärung_Selbs
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_Anlage_02_qualifizierte_Selbstauskunft_
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