Aufgepasst: Informationen für die Woche vom 26.04.-30.04.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der ANS,

 

wir möchten Sie und euch über die neuesten Aktualisierungen hinsichtlich des Unterrichts in der Woche vom 26.04.-30.04.2021 informieren.

 

Entsprechend der 67. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 sowie der Corona-Schulinformationen 2021-028 gelten folgende Regelungen für die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg und somit für die ANS:

  • Die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg verbleiben im Distanzunterricht.
  • Die Jahrgänge 5-8 sowie der Jahrgang 11 verbleiben vollständig im Lernen auf Distanz und erhalten Aufgaben über I-Serv im Rahmen des Digitallernkonzepts. Die Teilnahme am Lernen in Distanz ist für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.
  • Für die Jahrgangsstufen 5+6 wird weiterhin eine Notbetreuung für Kinder in Kohorten angeboten, deren Erziehungsberechtigte zur kritischen Infrastruktur gemäß geltender Corona-Verordnung gehören oder für Alleinerziehende Berufsstätige. Eine Teilnahme an der Notbetreuung ist weiterhin nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat (per Mail) möglich!
  • Die Jahrgänge 7+8 werden, wie durch die Klassenlehrkräfte mitgeteilt, in der Zeit vom 26.04.-29.04.2021 in I-Serv eingepflegt.
  • Die Abschlussjahrgänge 9+10 erhalten Unterrichts- und Prüfungsvorbereitungsangebote in der Schule in Präsenz im Wechselunterricht. Selbstverständlich werden dabei die Hygiene- und Abstandsregeln entsprechend des Infektionsschutzes weiterhin eingehalten.
  • Der 12. Jahrgang erhält ab Montag, 26.04.2021 von der 2.-5. Stunde Präsenzunterricht in zwei aufgeteilten Gruppen/Räumen, um die Hygiene- und Abstandsregeln entsprechend des Infektionsschutzes einzuhalten. Die Selbsttestung findet am Montag zu Unterrichtsbeginn statt.
  • Der 13. Jahrgang hat folgende Präsenztage:
    • Montag, 26.04.2021: Abitur Mathe
    • Freitag, 30.04.2021: Zeugnisausgabe in der 2./3. Stunde
  • Die Prüfungen der Abschlussjahrgänge sowie Klausuren des 12. Jahrgangs finden wie geplant unter Einhaltung der Hygieneregeln statt.

Weiterhin gilt, dass der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft ist. Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule.
  2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
  3. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.

Aktuelle Informationen werden wir Ihnen und euch, liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler der ANS, so schnell wie möglich auf der Homepage weitergeben.