Erweiterung der Notbetreuung

Die Notbetreuung an den Schulen wird ab dem 20. April 2020 ausgeweitet. Ich verweise dazu auf den "Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen" vom 18. April 2020 in Verbindung mit der "Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO)" vom 18. April 2020.

 

Den Erlass und die Verordnung finden sie über die Internet-Seite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Dort ist genau beschrieben, unter welchen Bedingungen die Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann.

 

Bitte melden sie sich rechtzeitig, wenn sie einen Betreuungsbedarf haben.

 

Herbert Wermker

(Stellvertretender Schulleiter)