Schulordnung der Alfred-Nobel-Schule

Wir wollen so zusammenleben, dass sich an unserer Schule alle wohlfühlen können.

 

Deshalb ist es nötig, die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Verabredungen

einzuhalten:

  1. Wir nehmen Rücksicht aufeinander. Wir gehen freundlich miteinander um und achten darauf, dass niemand ausgegrenzt wird. Wir behandeln eigenes und fremdes Eigentum sorgfältig.
  2. Sauberkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass wir uns in der Schule wohlfühlen. Deshalb sollte jede/r bereit sein, Schmutz wegzuräumen, auch wenn sie/er ihn nicht selbst verursacht hat.
  3. Wir bemühen uns darum, Unfälle zu vermeiden. Gefährliche Gegenstände lassen wir zu Hause. Ballspiele sind nur mit weichen Bällen und nicht im inneren Kreisbereich erlaubt (Ausnahme Basketball). Schneeballwerfen, Fahrradfahren auf dem Hof und das Rutschen auf dem Treppengeländer können nicht gestattet werden.
  4. Falls die jeweilige Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht anwesend ist, hat die Klassensprecherin/der Klassensprecher die Aufgabe, dies im Sekretariat zu melden. Falls die jeweilige Kursleiterin oder der jeweilige Kursleiter des Ganztags 5 Minuten nach Beginn eines Kurses noch nicht anwesend ist, melden sich die Schülerinnen und Schüler im Büro der Ganztagskoordination.
  5. Zum Schulhof gehören der Spielplatz und umzäunte Bereich. Während der Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof, in der Pausenhalle, in der Mensa und - wenn sie geöffnet ist - in der Mediothek aufhalten. Ab Klassenstufe 11 dürfen sie auch in den Klassenräumen bleiben. 
    Im Gebäude verhalten sich alle ruhig und besonders rücksichtsvoll. Aus pädagogischen Gründen kann in Einzelfällen die Erlaubnis zum Aufenthalt in bestimmten Räumen entzogen werden. 
    In kurzen Pausen und in Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Gebäude auf. Bis zum Unterrichtsende dürfen sie das Gebäude und den Schulhof nur mit besonderer Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen, ausgenommen sind die Oberstufenschülerinnen und –schüler, die bereits volljährig sind oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Der schulische Versicherungsschutz entfällt dann.
  6. Alle von den Schülern mitgeführten Geräte, die der Ton-, Bild- oder Datenaufzeichnung, Wiedergabe oder dem Austausch derselben dienen, sind während der regulären Schulzeit und auf dem Schulgelände grundsätzlich auszuschalten. Das gilt auch für jede Art der Telefonie. Begründete Ausnahmefälle der Nutzung bedürfen der Genehmigung der Lehrkraft oder eines Mitarbeiters. Aufnahme und Veröffentlichung von Medien bei Schulveranstaltungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Lehrkraft bzw. der Schulleitung.
  7. Es ist notwendig, dass Schülerinnen und Schüler den Anweisungen der Lehrkräfte, den Mitarbeitern des Ganztags und des Hausmeisters folgen. Ein gutes Zusammenleben in der Schule kann aber nur dann entstehen, wenn alle eigenverantwortlich dazu beitragen, dass die Schulordnung eingehalten wird.
  8. Ordnungen für Teilbereiche der Schule oder des Schullebens sind Teil der Schulordnung. Dazu gehören die Mensaordnung, die Mediotheksordnung und die Nutzungsordnung der Schulcomputer und des Schulnetzwerkes.