Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
für die Woche vom 19.04.2021 bis zum 23.04.2021 sind folgende Präsenzangebote und Testungstage für die Abschlussklassen, die Notbetreuungs-Kinder und den 12. Jahrgang (Q1) vorgesehen:
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der ANS,
in den kommenden Wochen gilt an den schleswig-holsteinischen Schulen eine zweimal wöchentliche Testpflicht. Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt für Schülerinnen und Schüler genauso wie für Lehrkräfte und alle weiteren an Schule beschäftigten Personen. Auch Besucherinnen und Besucher, die in der Schule tätig werden, müssen während der Schulzeit einen negativen Test vorlegen.
Damit ihr euch, liebe Schülerinnen und Schüler, aber vielleicht ja auch liebe Kolleginnen und Kollegen darauf schon einmal vorbereiten könnt, möchten wir euch zwei Links zur Verfügung stellen:
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir haben mit der Corona-Schulinformation 2021-026 die Mitteilung der schleswig-holsteinischen Landesregierung erhalten, dass ab dem 19. April 2021 der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft ist.
Folgendes steht in der Corona-Schulinformation 2021-026:
"Dies gilt neben dem regulären Unterrichtsbetrieb auch für die Teilnahme an der Notbetreuung und im Ganztag.
Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt für Schülerinnen und Schüler genauso wie für Lehrkräfte und alle weiteren an Schule beschäftigten Personen. Auch Besucherinnen und
Besucher, die in der Schule tätig werden, müssen während der Schulzeit einen negativen Test vorlegen.
Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Für die Teilnahme an den Tests in Schule ist für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Vorlage einer Einwilligungserklärung notwendig. Volljährige Personen müssen keine Einwilligungserklärung vorlegen, sondern erklären ihre Einwilligung über die Durchführung des Tests. Grundsätzlich gilt eine einmal erteilte Einwilligung zur Durchführung eines Selbsttests bis auf Widerruf fort."
Folgende Dateien finden Sie/findet ihr zum Download:
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der ANS,
wir möchten Sie und euch über die neuesten Aktualisierungen hinsichtlich des Schulstarts nach den Osterferien am Montag, 19. April 2021 informieren.
Entsprechend der 67. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 sowie der Corona-Schulinformationen 2021-026 und 2021-027 gelten zunächst bis Sonntag, 25. April 2021 folgende Regelungen für die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg und somit für die ANS:
Über die nähere Ausgestaltung werden wir Sie und euch, liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler der ANS, so schnell wie möglich auf der Homepage informieren.
Wir wünschen allen Mitgliederinnen und Mitgliedern der Schulgemeinschaft der ANS, insbesondere unseren Kolleginnen und Kollegen, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern nach dieser weiterhin sehr außergewöhnlichen Zeit schöne und erholsame Ferien und ein frohes Osterfest!
Passt gut auf euch auf & bleibt gesund!
Der Unterricht beginnt wieder am 19. April 2021.
Alfred-Nobel-Schule
Gemeinschaftsschule mit Oberstufe
Neuer Krug 37-39
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